Gewässerrenaturierung

Im Jahr 2000 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat beschlossen, einen Ordnungsrahmen für die gemeinsame Wasserpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu schaffen. Die daraus resultierende Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Fließgewässer-Wasserkörper (FWK) in einen guten ökologischen Zustand (nur geringe Abweichung von einem naturnahen Zustand, der ohne menschliche Einflüsse bestehen würde) zu bringen. Als Zeithorizont hat die EG nach mehreren Fristverlängerungen das Jahr 2027 ausgerufen.

In Sachsen befanden sich zur Zeit des 2. Bewirtschaftungsplans 2015 lediglich 3 % der FWK in eben jenem guten ökologischen Zustand. Um dem daraus resultierenden Handlungsbedarf gerecht zu werden, wurde im Schwesterprojekt des Projekts WERTvoll, ElmaR, herausgearbeitet, wie durch Gewässerentwicklung auch positive Wirkungen auf regionale Wertschöpfungsketten entfaltet werden können. Denn dadurch kann die Akzeptanz für Renaturierungsprojekte in den Kommunen und der Landwirtschaft erhöht werden. Im Februar 2021 veröffentlichte das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) den Abschlussbericht des Projekts ElmaR II (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/36947), in dem die These vertreten wird, dass die Zielerreichung der EG-WRRL leichter erreicht werden kann, wenn das Thema in Kooperation mit der Landwirtschaft und öffentlicher Daseinsvorsorge gedacht und umgesetzt wird. Beispielsweise durch die Anpflanzung von Agrarholzkulturen im Entwicklungskorridor des Gewässers kann Flächenverlust für die Landwirtschaft weitgehend vermieden und die Nutzung der Gehölze kann für den Ausbau Erneuerbarer Energien genutzt werden. Eine solche Maßnahme in der Praxis zu erproben steht im Projekt WERTvoll kurz bevor. Bereits jetzt gibt es einen Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Thallwitz, dass das gewonnene Holz z.B. für die öffentliche Wärmeversorgung von den Landwirten aufgekauft werden soll.

 
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